Korrespondenz a-t 1997; Nr.8: 86

WOBE-MUGOS E TABLETTEN "GEDULDET"

WOBE-MUGOS E könne "laut Mitteilung der zuständigen Überwachungsbehörde weiterhin unverändert in Verkehr gebracht werden", verbreitet die Mucos GmbH anlässlich unserer Mitteilung zur Verkehrsfähigkeit des Produktes (a-t 7 [1997], 77) in Anschreiben und Werbung (Pharm. Ztg. 142: 30 [1997], 120). Wie die Regierung von Oberbayern mitteilt, handelt es sich lediglich um eine befristete, an Bedingungen geknüpfte Duldung:

Im Rahmen unseres Ermessensspielraums haben wir der Firma Mucos Pharma GmbH ... mitgeteilt, dass wir das Inverkehrbringen des o.g. Präparates dulden werden, sofern bis zum 1.10.97 ein Antrag auf Neuzulassung ... gestellt wird.

Regierung von Oberbayern
D-80534 München


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